Status-quo-Analyse zur Anwendung von Tierarzneimitteln in der Praxis

Das Bundesamt für Verbraucher­schutz und Lebensmittel­sicherheit (BVL) hat Anfang 2011 eine veterinär­medizinische Studie zur „Anwendung von Tier­arznei­mitteln (TAM) in der Praxis unter Berück­sichtigung der Zulassungs­bedingungen” in Zusammen­arbeit mit dem Institut für Medi­zinische Markt­forschung (MMF GmbH, Herdecke) initiiert.

Die Anwendung von TAM in der tier­ärzt­lichen Praxis weicht teilweise von den in der Gebrauchs­information beschriebenen Bedingungen ab. Gemäß § 56a Abs. 1 Arznei­mittel­gesetz (AMG) dürfen TAM nur bei Indika­tionen und Tier­arten Anwendung finden, für die sie zu­gelassen sind. Existiert jedoch für die Behand­lung eines Tieres im ent­sprechen­den Anwendungs­gebiet kein zu­gelassenes TAM, wodurch die notwendige arznei­liche Ver­sorgung des Tieres ernst­lich gefähr­det ist („Therapienotstand“), so darf der Tier­arzt ein Arznei­mittel (AM) ver­wenden, das originär für eine andere Indi­kation oder andere Tier­art zu­gelassen wurde. Das TAM wird dabei um­gewidmet bzw. im off-label use verwendet.

Trotz der Tatsache, dass das Prozedere des off-label use bzw. der Um­widmung als ein wich­tiger Bestand­teil des tier­ärzt­lichen Behandlungs­konzeptes zur Sicher­stellung einer adäquaten medizi­nischen Ver­sorgung und zum Schließen zahl­reicher therapeu­tischer Lücken in der arznei­lichen Behand­lung bei Tieren unabding­bar ist, existiert dies­bezüglich keine systema­tische Er­fassung.

Vor diesem Hinter­grund hat das BVL eine Studie ins Leben ge­rufen mit dem Ziel, die Anwendungs­bedingungen von TAM in der Praxis zu optimieren.

Basierend auf den Ergeb­nissen der ersten Phase der Studie im Sommer 2011 findet derzeit eine tiefer gehende Be­fragung (Haupt­befragung) der Tier­ärzte­schaft über einen zweiten umfang­reicheren Fragebogen statt.


Die Studie wird professionell von der MMF GmbH in Herdecke betreut und durchgeführt.

Der Datenschutz ist vollständig gewähr­leistet. Die Daten werden von vornherein anonym erfasst. Es werden keine persönlichen Daten abgefragt. Es werden weiterhin keine Daten der Client-Computer gespeichert, die eine Rück­identifi­kation der Teil­nehmer ermöglichen würden.


Wenn Sie sich an der Haupt­befragung betei­ligen wollen, dann fül­len Sie bitte den nach­folgenden Frage­bogen aus.